VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG* FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.
Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude: Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten zahlreiche Vorteile. Zusätzlich profitieren Sie von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. Das macht die elektrifizierten BMW Modelle als Dienstwagen noch attraktiver.
Unser Steuertipp fährt elektrisch. Profitieren Sie von der gesetzlichen Dienstwagenbesteuerung.¹
Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Ab sofort profitieren Sie als Gewerbekunde dank neuer Regelung durch die Bundesregierung bei noch mehr BMW Modellen von der attraktiven 0,25 %-Besteuerung. Entdecken Sie, welche Modelle jetzt gefördert werden und auf welche Vorteile Sie sich mit Ihrem neuen, vollelektrischen Dienstwagen von BMW freuen können.
Neue Regelung: der Investitionsbooster ab dem 01.07.2025.
Ihre Vorteile im Überblick:
GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Für jeden geeignet: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen ist auch für Sie und Ihren Lebensstil das passende Modell dabei. Elektrisieren Sie jetzt Ihren (Arbeits-)Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen den Einstieg so einfach wie nie.
Alle geförderten Modelle:
BMW i4 eDrive35 Gran Coupé
BMW i4 eDrive40 Gran Coupé
BMW i4 xDrive40 Gran Coupé
BMW i4 M60 Gran Coupé
BMW i5 eDrive40 Limousine
BMW i5 xDrive40 Limousine
BMW i5 M60 xDrive Limousine
BMW i5 eDrive40 Touring
BMW i5 xDrive40 Touring
BMW iX1 eDrive20
BMW iX1 xDrive30
BMW iX2 eDrive20
BMW iX2 xDrive30
BMW iX xDrive45
BMW iX xDrive60
BMW GESCHÄFTSKUNDENLEASING.
Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für Ihren nächsten Firmenwagen oder Fuhrpark mit unseren Angeboten für BMW Geschäftskunden. Entdecken Sie unsere aktuellen Leasingangebote sowie weitere Informationen rund um unsere Services und Leistungen für BMW Geschäftskunden.
* Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
1 Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
BMW i4 eDrive40 Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 17,8 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i4 M60 xDrive Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 20,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 eDrive40 Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 17,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 M60 xDrive Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 19,5–19,4 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 18,6–18,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX1 eDrive20: Energieverbrauch kombiniert: 17,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX2 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 17,7–17,6 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX xDrive45: Energieverbrauch kombiniert: 21,8 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGEN-BESTEUERUNG* FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.
Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude: Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten zahlreiche Vorteile. Zusätzlich profitieren Sie von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. Das macht die elektrifizierten BMW Modelle als Dienstwagen noch attraktiver.
DIENSTWAGEN MIT ELEKTROANTRIEB. DAS RECHNET SICH.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.
GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Für jeden geeignet: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen ist auch für Sie und Ihren Lebensstil das passende Modell dabei. Elektrisieren Sie jetzt Ihren (Arbeits-)Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen den Einstieg so einfach wie nie.
BMW GESCHÄFTS-KUNDENLEASING.
Schaffen Sie die optimalen Voraussetzungen für Ihren nächsten Firmenwagen oder Fuhrpark mit unseren Angeboten für BMW Geschäftskunden. Entdecken Sie unsere aktuellen Leasingangebote sowie weitere Informationen rund um unsere Services und Leistungen für BMW Geschäftskunden.
* Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen